Beratung für Schwangere
und ihre Angehörigen
Die Schwangerenberatungsstelle berät Frauen und ihre Angehörigen vor, während und nach der Schwangerschaft. Dabei informieren wir über sozialrechtliche Ansprüche und begleiten bei der Antragsstellung. Wir helfen werdenden Eltern sich auf die neue Familiensituation einzurichten, gegebenenfalls vermitteln wir an andere beratende Stellen.
Wir informieren:
über finanzielle Hilfen der Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“
Die Stiftung unterstützt werdende Eltern durch ergänzende finanzielle Mittel. Anträge an die Stiftung können in unserer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
und
- über Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
- über Elterngeld und Elternzeit
- über Arbeitslosengeld I und II
- über weitere Hilfsangebote
Wir beraten:
- bei Fragen der Verhütung und Familienplanung
- Vor– und nach pränataler Diagnostik
- in familiären Notsituationen
- nach Fehl– und Totgeburten
- nach Schwangerschaftsabbrüchen
Beratung im Schwangerschaftskonflikt (Pflichtberatung vor einem beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch
gem. § 219 StGB). Eine ungewollte Schwangerschaft führt nicht selten in eine schwierige Konfliktsituation. Kompetente Beratung in vertraulicher Atmosphäre kann hier helfen. Ein Beratungsschein wird ausgestellt.
Eltern-Kind-Gruppe für Eltern mit Babys/Kleinkindern
Hier ist Gelegenheit, sich mit anderen Müttern und Vätern auszutauschen, über Erfahrungen zu sprechen und Informationen zu erhalten.
Treffpunkt: donnerstags zwischen 9.30 und 11.30 Uhr in Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 7
Sexualpädagogische Angebote
Wir bieten ein altersgerechtes Bildungsangebot zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung für Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen u. a.
Terminvereinbarungen: Claudia Riemann